Impressum
Prazna Bikes
Gerald Prazna
Anton – Mallerstr. 19
3011 Tullnerbach
Tel: 02233/52412
Fax: 02233/53612
e-mail: gerald@prazna.at
UID-Nr: ATU 524 19 404
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(Datenschutzerklärung)
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Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:
Gerald Prazna, gerald@prazna.at, +43 2233 52 412
Haftungsausschluss
1. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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4. Datenschutz
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5. Veranstaltungen
5.1. Anmeldung:
Die Firma Prazna Bikes bietet durch die Anmeldung den Abschluss eines Vertrages an. Eine Anmeldung kann mit Online Anmeldung, schriftlich oder auch per E-Mail erfolgen. Ein Vertrag kommt nur durch Rückmeldung des Veranstalters zustande.
5.2. Vorrausetzungen des Teilnehmers:
- (1) Teilnahmeberechtigt sind nur solche Personen, die zum Zeitpunkt der Tour im Besitz eines gültigen Führerscheines sind, der auch den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften entspricht. Für die Offroadtrainings auf Privatgrund ist kein gültiger Führerschein nötig.
- (2) Der Teilnehmer ist verpflichtet eine den Anforderungen entsprechende Motorradbekleidung/Schutzausrüstung zu tragen, es besteht strikte Helmpflicht!
- (3) Nimmt der Teilnehmer mit einem von ihm selbst gestellten Motorrad an der Tour teil, so hat er die alleinige Verantwortung dafür zu tragen dass sich das Fahrzeug in einwandfreiem technischen Zustand befindet und allen geltenden gesetzlichen Anforderungen, sowie den vom Veranstalter vorgeschrieben Anforderungen (z.B. Stollenreifen) entspricht. Den Veranstalter und dessen Tourguide/Instruktor, trifft keine Verpflichtung die Erfüllung dieser Anforderungen zu prüfen.
- (4) Anfallende Mehrkosten aufgrund von zu behebenden Mängeln des vom Teilnehmer gestellten Fahrzeuges sind vom Teilnehmer zu übernehmen. Zeitliche Verzögerungen resultierend aus technischen Mängeln am Teilnehmerfahrzeug bzw. den daraus eventuell resultierenden Mehrkosten sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
- (5) Es obliegt ausschließlich dem Teilnehmer festzustellen, ob seine individuellen Fähigkeiten und sein Können zur Bewältigung der vorgegebenen Übungen oder Route ausreichen. Den Veranstalter und dessen Tourguide/Instruktor trifft keine Verpflichtung, die Fähigkeiten und das Können der Teilnehmer festzustellen und zu überprüfen.
5.3. Leistungen:
- (1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der bei der Anmeldung gültigen Beschreibung der Veranstaltung auf der Homepage. Alle Leistungen die nicht ausdrücklich als enthalten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht inbegriffen und extra zu bezahlen.
- (2) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Training (Fahrtechnikübungen), die Tour kurzfristig zu ändern, soweit dies aus wichtigen Gründen notwendig wird. Der Veranstalter wird dabei bemüht sein, den Trainings- Tourcharakter nicht zu ändern und gleichartige Leistungen zu bringen.
5.4. Bezahlung:
Es ist eine Anzahlung von 30,0 % des Veranstaltungsreises binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten, erst dann ist dem Teilnehmer der Startplatz gesichert. Der restliche Rechnungsbetrag ist bis spätestens 4 Wochen vor Tourbeginn fällig. Bei Tourpreisen unter € 300,- ist nach Erhalt der Rechnung der komplette Betrag fällig.
5.5. Rücktritt des Teilnehmers:
- (1) Der Teilnehmer kann jederzeit von seiner Anmeldung zurücktreten, er muss dies jedoch schriftlich in Form eines Einschreibens tun. wirksam wird die Rücktrittsmeldung erst, wenn sie beim Veranstalter eingegangen ist. Bei Rücktritt durch den Kunden gelten folgende Stornosätze bezogen auf den Gesamtpreis.
- -50% des Trainings- Tourpreises nach Anmeldung 8 – 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung,
- -85% des Trainings- Tourpreises ab 4 – 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung,
- 100 % des Trainings- Tourpreises ab 1Woche vor Beginn der Veranstaltung oder unangekündigtem Nichterscheinen.
- Der Veranstalter ist berechtigt, die Stornogebühr gegen bereits entrichtete Tourpreise aufzurechnen. Bereits entrichtete Veranstaltungspreise werden nicht rückerstattet, stattdessen wird eine Gutschrift mit einer Gültigkeit von 12 Monaten erteilt. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
- (2) Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis auf eine andere Person übertragen, sofern diese alle Vorrausetzungen für eine Teilnahme erfüllt und die Übertragung dem Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Abreise/Veranstaltungstermin mitgeteilt wird. Der übertragende und der neue Teilnehmer haften zur ungeteilten Hand für das noch unbeglichene Entgelt (Tourpreis) sowie für gegebenenfalls angefallene Mehrkosten durch die Übertragung.
5.6. Rücktritt durch den Veranstalter:
(1)Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Training/die Tour aus wichtigen Gründen jederzeit zu verschieben oder ganz abzusagen. Darüber hinaus kann der Veranstalter bis zu einer Woche vor Beginn absagen, wenn die Mindestteilnehmeranzahl der jeweilig gebuchten Veranstaltung nicht erreicht wird. Die restlichen Teilnehmer werden hiervon umgehend schriftlich verständigt. (2)Bei einer Verschiebung oder Absage einer Tour hat der Teilnehmer das Wahlrecht, entweder die Rückerstattung des Teilnahmepreises oder die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Training/Tour der Veranstalter zu verlangen, sofern der Veranstalter dazu in der Lage ist.
5.7. Haftung:
- (1) Der Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko an der Tour teil. Die Haftung von der Firma Prazna und deren Erfüllungsgehilfen wegen Schäden, die der Teilnehmer im Rahmen der Tour erleidet, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Tour und Mietpreises beschränkt, sofern der Schaden des Teilnehmers durch die Firma Prazna deren jeweiligen Erfüllungsgehilfen weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurde oder soweit der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden alleine wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die Haftungsbeschränkung greift bei einem Personenschaden des Teilnehmers nicht ein.
- (2) Für den Antritt der Veranstaltung durch den Teilnehmer ist Voraussetzung, dass dieser eine Verzichts- und Haftungsausschlusserklärung liest und unterfertigt. Diese Erklärung wird dem Teilnehmer gleichzeitig mit der Anmeldebestätigung übermittelt. Ist der Teilnehmer nicht bereit, diese Erklärung zu unterfertigen, so hat er dies innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der Erklärung dem Veranstalter durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. In diesem Fall ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Erfolgt keine rechtzeitige Mitteilung oder händigt der Teilnehmer die Haftungsausschlusserklärung nicht eigenhändig unterschrieben bis zum Veranstaltungsbeginn dem Veranstalter aus, steht diesem ein fristloses Rücktrittsrecht vom Vertrag zu. In diesem Fall erhält der Teilnehmer seinen bereits bezahlten Veranstaltungspreis und Mietgebühr abzüglich der jeweils nach Punkt 5 bei einem Rücktritt des Anmelders vorgesehenen Stornogebühr zurückerstattet bzw. sofern eine An- oder Bezahlung noch nicht erfolgt ist, wird die Stornogebühr gemäß Punkt 5. oben fällig.
- (3) Für Sach- und Personenschäden, die der Teilnehmer verursacht, ist die Haftung von der Firma Prazna oder des Tourguides/Instruktors ausgeschlossen, sofern nicht hiefür eine gesetzliche Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. Die Haftung ist jedenfalls auf den Umfang der Versicherungsdeckung der Haftpflichtversicherung im konkreten Schadensfall beschränkt. Der Teilnehmer hat in diesem Fall die Firma Prazna und den Tourguide/Instruktor schad- und klaglos zu halten.
- (4) Der Abschluss entsprechender zusätzlicher Versicherungen wird dem Teilnehmer dringend empfohlen.
5.8. Verstöße gegen Verkehrsvorschriften oder Anweisungen des Veranstalters oder Tourguides/Instruktors:
Kommt es durch den Teilnehmer zu einer groben Verletzung der Anweisungen des Veranstalters, Tourguides/Instruktors oder gesetzlicher Verkehrs-, Verwaltungs-,
oder Strafrechtlicher Vorschriften ,kann der Veranstalter unverzüglich vom Vertrag zurücktreten .In einem solchen Fall erfolgt keinerlei Rückerstattung des Tour/Trainingspreises.
5.9.Anwendbares Recht:
Es gelangt ausschließlich österreichische Recht zur Anwendung, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen dagegenstehen.
6. Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses
Dieser Haftungsausschluss ist als Teil des Internetangebotes zu betrachten, von dem aus auf diese Seite verwiesen wurde. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.